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Das Schmalblättrige Greiskraut: Giftig und invasiv

ARTENKENNTNIS
LANDWIRTSCHAFT
KANTONE
Geschrieben von Admin am 24 September 2025

Das Schmalblättrige Greiskraut (Senecio inaequidens) ist keine gewöhnliche Wildpflanze, sondern eine invasive, giftige Art mit ernsthaften Folgen für Landwirtschaft, Biodiversität und Gesundheit. Seine Einstufung in der Freisetzungsverordnung macht deutlich: Die Bekämpfung ist eine dringende, gemeinsame Aufgabe.

Das Schmalblättrige Greiskraut (Senecio inaequidens) stammt aus Südafrika und hat sich in der Schweiz seit den 1980er-Jahren stark verbreitet. Es wächst bevorzugt entlang von Bahnlinien und Strassen sowie auf Flächdächern, Kiesplätzen und Ruderalflächen, breitet sich aber zunehmend auch in extensiven Wiesen und Weiden aus. Die Pflanze ist robust, blüht vom Frühling bis in den Spätherbst und produziert enorme Mengen Samen, die vom Wind oder durch Verkehr leicht über weite Strecken transportiert werden.

Giftige Pflanze – Risiko für Landwirtschaft, Imkerei und Natur
Besonders problematisch sind die in der Pflanze enthaltenen Pyrrolizidinalkaloide (PA). Diese giftigen Substanzen können bei Tieren Leberschäden verursachen und sind auch für den Menschen riskant. Gelangen Pflanzenteile in Heu oder Silage, drohen Vergiftungen bei Weidetieren. PA-Rückstände wurden auch in Honig nachgewiesen – für Landwirtinnen und Landwirte bedeutet die Ausbreitung der Art deshalb einen direkten wirtschaftlichen Schaden, für Imkereien eine zusätzliche Belastung.

 

 

Auch für die Biodiversität ist die Art schädlich. Sie verdrängt einheimische Pionierpflanzen, verändert die Artenzusammensetzung in Trockenwiesen und schwächt wertvolle Lebensräume. Durch ihre Hartnäckigkeit und das hohe Samenpotenzial breitet sie sich in kurzer Zeit grossflächig aus.

Bekämpfung und Entsorgung 
Die Schweiz hat auf diese Gefahren reagiert: Das Schmalblättrige Greiskraut ist in der Freisetzungsverordnung (FrSV, Anhang 2) als invasiver Neophyt aufgeführt. Behörden können Bekämpfungsmassnahmen anordnen.

Wichtigstes Ziel der Bekämpfung ist es, die Samenbildung zu verhindern. Einzelpflanzen oder kleine Bestände sollten mitsamt Wurzeln vor der Blüte entfernt werden. Auf grösseren Flächen helfen wiederholte Mahden mit Abfuhr des Schnittguts, idealerweise mehrmals pro Jahr. Nachkontrollen sind zwingend, da Rosetten nachtreiben können.

Die Entsorgung muss sicher erfolgen: Pflanzenreste gehören in den Kehricht, beispielsweise im Neophytensack. Grüngut oder Kompost sind tabu, da dort Samen überleben können. Nur die Verbrennung gewährleistet, dass Pflanzenteile vollständig vernichtet werden.

Koordinierte Kampagnen in den Kantonen
Mehrere Kantone, darunter Zürich, Graubünden und Thurgau, haben Bekämpfungs- und Sensibilisierungskampagnen gestartet. Diese reichen von Informationsbroschüren über Online-Meldesysteme bis hin zu koordinierten Mahden entlang von Strassen und Bahnlinien. Landwirtschaftliche Beratungsstellen und Umweltorganisationen unterstützen Bewirtschaftende mit praktischen Tipps und koordinieren gemeinsame Aktionen.
 

 

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