Salta al contenuto principale
Rotwangen-Schmuckschildkröte
Trachemys scripta elegans

Kaum eine Art illustriert die unbeabsichtigten Folgen des Heimtierhandels so deutlich wie die Rotwangen-Schmuckschildkröte. Einst zu Millionen als Babytiere aus den USA exportiert und weltweit in Wohnzimmeraquarien gehalten, landeten nicht mehr gebrauchte Exemplare reihenweise im nächstbesten Weiher. Was niedlich aussieht, erweist sich als ökologisches Problem: Die Art zählt laut IUCN zu den 100 gefährlichsten invasiven Tierarten der Welt. In der Schweiz ist sie seit 2008 verboten — doch in vielen Gewässern sonnt sie sich noch heute auf Steinen und Ästen.

Trachemys scripta elegans stammt aus dem Südosten der USA, entlang des Mississippi-Beckens bis zum Golf von Mexiko. Das namensgebende Merkmal ist der leuchtend rote Streifen hinter den Augen. Jungtiere sind kaum grösser als ein Fünffrankenstück — erwachsene Weibchen können hingegen 28 cm Panzerlänge und ein Alter von über 40 Jahren erreichen. Diese Langlebigkeit war ein Hauptgrund dafür, dass überforderte Halterinnen und Halter ihre Tiere aussetzten: Was klein und pflegeleicht schien, wurde zum jahrzehntelangen Pflegefall. Die Art ist robust, anpassungsfähig und in unseren Gewässern ohne natürliche Fressfeinde.

Rotwangen-Schmuckschildkröten sind heute in Teichen, Weihern und langsam fliessenden Gewässern in der ganzen Schweiz anzutreffen — von städtischen Parkanlagen bis zu naturnahen Flachweihern. Ihr Bestand geht auf illegales Aussetzen zurück, das seit Jahrzehnten anhält. Da die Tiere sehr langlebig sind und sich in milden Wintern auch reproduzieren können, wächst der Wildbestand trotz Verbot weiter. Kantonale Erhebungen zeigen, dass Schweizer Gewässer mit Schmuckschildkrötenbestand in der Regel keine einheimischen Sumpfschildkröten mehr aufweisen.

Die Rotwangen-Schmuckschildkröte lebt räuberisch und dezimiert Amphibienpopulationen in besiedelten Weihern erheblich: Kaulquappen, Molche und Wasserfrösche stehen ebenso auf ihrem Speiseplan wie Wasserinsekten und Kleinfische. Sie verdrängt die in der Schweiz streng geschützte Europäische Sumpfschildkröte (Emys orbicularis) durch direkte Konkurrenz um Sonnenplätze und Nahrung. Zudem kann sie als Krankheitsvektor wirken: Ausgesetzte Tiere übertragen potenziell Ranaviridae, die für einheimische Amphibien gefährlich sein können. Für den Menschen besteht keine direkte Gesundheitsgefahr.

Haltung, Handel und Freilassung von Trachemys scripta elegans sind in der Schweiz seit 2008 und EU-weit seit 2016 verboten. Wer ein Tier in freier Natur entdeckt, meldet es der zuständigen kantonalen Behörde. Fachleute — teils mit spezialisierten Spürhunden — werden zur Entnahme eingesetzt. Wer noch ein Tier aus früherer Haltung besitzt, muss es einer registrierten Auffangstation übergeben. Das Tier darf bis zu seinem natürlichen Tod gepflegt werden, sofern Ausbruch und Vermehrung ausgeschlossen sind. Unter keinen Umständen in Gewässer aussetzen.

Immagine