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Götterbaum
Ailanthus altissima
FrSV Anhang 2.1

Im Herbst leuchtet er in flammendem Rot und Orange — kein Wunder, dass der Essigbaum einst als Zierpflanze in Schweizer Gärten gepflanzt wurde. Doch was im Garten dekorativ wirkt, entpuppt sich in der freien Landschaft als Problem: Rhus typhina breitet sich über ein aggressives Wurzelauslufersystem unaufhaltsam aus, bildet dichte Bestände und verdrängt einheimische Vegetation. Gemäss Anhang 2.1 der Freisetzungsverordnung (FrSV) gilt seit September 2024 ein vollständiges Umgangsverbot — die Pflanze darf weder verkauft, verschenkt, gepflanzt noch gepflegt werden. Einzig die Bekämpfung ist erlaubt.

 

Der Essigbaum stammt aus dem östlichen Nordamerika und gehört zur Familie der Sumachgewächse (Anacardiaceae). Er wächst als mehrstämmiger Strauch oder kleiner Baum bis zu 8 Meter hoch. Charakteristisch sind die samtig behaarten, purpurroten Jungtriebe, die unpaarig gefiederten Blätter mit bis zu 15 Teilblättchen sowie die aufrechten, dicht rötlich-braun behaarten Fruchtstände der weiblichen Pflanzen. Die Ausbreitung erfolgt hauptsächlich vegetativ über Wurzelausläufer, die bis zu 10 Meter Radius um den Mutterstock reichen können. Alle Pflanzenteile, besonders der Milchsaft, sind leicht giftig.

Als beliebte Zierpflanze seit dem 20. Jahrhundert in Gärten und Parks gepflanzt, hat sich der Essigbaum von dort entlang von Strassenböschungen, Bahnlinien, Waldrändern, Kiesgruben und Brachflächen in tiefen Lagen schweizweit ausgebreitet. Besonders problematisch ist die Verbreitung über Erdmaterial: Werden Wurzelstücke mit Aushub oder Gartenerde verschleppt, entstehen an neuen Standorten sofort neue Kolonien. Der Essigbaum ist heute im gesamten Mittelland und im Tessin verbreitet.

Durch seine intensive Wurzelbrut bildet der Essigbaum dichte Dickichte, die einheimische Kraut- und Strauchvegetation vollständig verdrängen und die natürliche Regeneration von Lebensräumen blockieren. In Parkanlagen und öffentlichem Grün entstehen erhebliche Unterhaltskosten, da Ausschläge dauerhaft entfernt werden müssen. Für die Infrastruktur gefährlich: Seine Wurzeln dringen in Risse von Mauern, Trottoirs und Fundamenten ein und vergrössern diese. Der Milchsaft kann bei Hautkontakt Reizungen und Entzündungen verursachen — Schutzhandschuhe beim Umgang sind obligatorisch.

Jungpflanzen und Ausläufer sofort mit vollständigem Wurzelsystem ausreissen — vorzugsweise im Frühjahr. Grössere Bestände erfordern wiederholtes Zurückschneiden bis zur vollständigen Erschöpfung der Pflanze (5–6 Schnitte pro Jahr über mehrere Jahre). Absägen allein ist kontraproduktiv: Es stimuliert massives Neuaustreiben. Pflanzenmaterial gehört ausschliesslich in die Kehrichtverbrennung — kein Kompost. Bei grossflächigem Befall kann eine bewilligungspflichtige Herbizidbehandlung nötig sein. Wichtig: Es besteht keine allgemeine Bekämpfungspflicht für Privateigentümer, die Bekämpfung ist aber fachlich dringend empfohlen. Neuvorkommen über InvasivApp oder die kantonale Fachstelle melden.

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Götterbaum (Ailanthus altissima)