Der aus Nordamerika stammende Essigbaum (Rhus typhina)wird 5–8 m hoch. Junge Triebe sind filzig behaart, die gefiederten Blätter bis 50 cm lang und im Herbst leuchtend rotgelb. Auffällig sind die roten Fruchtkolben. Er ist zweihäusig, lichtliebend, anspruchslos und breitet sich vor allem über Wurzelschösslinge aus, wodurch er grosse, dichte Bestände bilden kann.
Der Essigbaum stammt aus dem östlichen Nordamerika und wurde im 17. Jahrhundert als attraktive Zierpflanze nach Europa gebracht. Charakteristisch sind die samtig behaarten, geweihartigen Zweige – daher auch der englische Name "Staghorn Sumac" – sowie die kegelförmigen, purpurroten Fruchtstände, die bis in den Winter an den Ästen bleiben. Die gefiederten Blätter verfärben sich im Herbst leuchtend rot bis orange. Der Essigbaum erreicht Wuchshöhen von 5 bis 10 Metern und bildet mit der Zeit dichte, baumartige Gebüsche.
Der Essigbaum ist heute in weiten Teilen der Schweiz anzutreffen, insbesondere entlang von Bahndämmen, Waldrändern, Böschungen und in aufgelassenen Gärten, von wo aus er sich in angrenzende Naturflächen ausbreitet. Besonders in siedlungsnahen Gebieten des Mittellands sowie in wärmebegünstigten Lagen hat er sich vielerorts etabliert. Da einst zahlreiche Exemplare gezielt gepflanzt wurden, finden sich heute in vielen Gemeinden verwilderte Bestände, die als Ausgangspunkt für die weitere Ausbreitung dienen.
Über sein aggressives Wurzelausläufersystem bildet der Essigbaum dichte, undurchdringliche Bestände und verdrängt dabei einheimische Sträucher und Krautpflanzen. Die entstehenden Monokulturen reduzieren die Artenvielfalt spürbar und bieten heimischen Insekten und Vögeln deutlich weniger Lebensraum. Zudem können abgeschnittene Wurzeln und Wurzelreste neue Triebe bilden, was die Ausbreitung zusätzlich begünstigt. Für den Menschen besteht keine direkte Gesundheitsgefahr, der Essigbaum stellt aber ein wachsendes Problem für Landschafts- und Naturschutz dar.
Seit September 2024 gilt gemäss Anhang 2.1 der Freisetzungsverordnung (FrSV) ein vollständiges Umgangsverbot – Pflanzen, Verkaufen, Verschenken und Pflegen sind untersagt, erlaubt ist ausschliesslich die Bekämpfung. Wirksam ist das konsequente Ausgraben ganzer Wurzelsysteme, da blosses Abschneiden neue Ausläufer fördert. Wiederholtes Ausreissen junger Triebe über mehrere Jahre schwächt den Bestand zusätzlich. Pflanzenreste gehören in den Hauskehricht, nicht auf den Kompost, um eine unbeabsichtigte Weiterverbreitung zu verhindern.
Der Feldahorn (Acer campestre) ist ein vielseitiger Baum heimischer Wälder und Hecken. Seine Blüten liefern reichlich Nektar für Bienen und Käfer, die dichten Kronen spenden Schatten und bieten vielen Vogelarten Schutz. Auch Flechten und Moose nutzen seine Rinde als Lebensraum. So trägt der Feldahorn wesentlich zur Förderung der Biodiversität in unserer Kulturlandschaft bei.
Die Schlehe (Prunus spinosa) ist ein dorniger Strauch, der mit seiner frühen, weissen Blüte unzähligen Wildbienen, Schmetterlingen und Käfern Nahrung bietet. Im Herbst reifen die tiefblauen Früchte, die für Vögel und Kleinsäuger eine wertvolle Nahrungsquelle darstellen. Ihre dichten Hecken bieten Schutz und Nistplätze – ein Hotspot der Biodiversität im Offenland.



